Heinrich Schmidt

1620 - 22.1.1701
Heinrich Schmidt
geboren in Medebach
Rittergutbesitzer, Notar, Gerichtsschreiber
Trauung mit Dorothea von Oell am 7.2.1656
gestorben in Mailar

Vater Hermann Schmidt, genannt Rothgerber
Kinder Christian Fabri Elisabeth Fabri Friedrich Fabri Maria Fabri Dorothea Fabri Heinrich Fabri Johann Fabri Theodor Fabri Adam Fabri

Quelle RJSasse


Heinrich Schmidt, später Fabri genannt, wurde ca. 1620 in Medebach als
Sohn des Hermann Schmidt gt. Rothgerber, Bürgermeister zu Medebach, getauft.
Nach seinem Studium in Paderborn wurde Heinrich Fabri
öffentl. Notar, Gerichtsschreiber der Stadt und des Gogerichtes Fredeburg,
kurfürstlicher Stadtrichter zu Fredeburg. Er heiratete Anna Dorothea v. Oell
zu Mailar und wurde durch sie Herr des Gutes Mailar, wo er am 22.1.1701 starb.

Mailar

Heinrich wurde 1649 in Paderborn immatrikuliert.
Er war öffentlicher Notar,
1662-1701 Schreiber des Gogerichtes Fredeburg,
1673-1701 Kurfürstlicher Stadtrichter in Fredeburg;
seit etwa 1669 Erbgesessener zu Mailar gt. und auch
dort wohnhaft (die ersten Kinder bis um 1665 in Grevenstein geboren).
Seit <1665 durfte Heinrich Fabry "das Gut Mailar gebrauchen, bis seine
Gattin wegen ihrer Gelder contentiert" (=abgefunden) sei, d.h. er war
Nutznießder = Bewohner des dem Ernst Georg v. Ole gehörenden Gutes Mailar.
So kam es, daß die Fabrys, insbesondere weil Bruder u. Schwager Ernst Georg
im fernen Flöing wirtschaftete, bald Eigentumsrechte an Mailar beanspruchten.
Zunächst vertrieben sie widerrechtlich den von Ernst Georg eingesetzten
Pächter oder Schulten vom Gute, vielleicht um es selber zu bewirtschaften.
Sie fühlten sich bereits als Besitzer des Gutes, sodaß sie sich um 1665,
nachdem sie bereits 1657 zugestimmt hatten, der Verpfändung und dem Verkauf
eines Kamps am Eickhagen zwischen Mailar und Berghausen (wegen Schulden des
Vaters Franz von Ole) an Thonis Sasse, Berghausen widersetzten.
Per Befehl forderten sie nämlich - wohl gegen Einlösung der Pfandschaft -
von Sasse, ihnen den Kamp wieder einzuräumen.
Doch dieser schickte ihnen stattdessen nur einen "fast ehrenrührigen,
anonymen und undatierten Brief, der weniger als eine taube Nuß wert sei".
Dies hatte zur Folge, daß sich die Fabrys beim Gografen beschwerten.
Der Gograf ließ wohl Ernst Georg von Ole laden, welcher erklärte, daß
die Fabrys kein Recht am Besitz des Rittergutes Mailar besäßen, es nur
gebrauchen dürften und zu gegebener Zeit ihr Erbteil erhielten;
das Rittergut behalte er sich jedoch als rechtmäßiger Erbe "pleno iure" vor.
Ernst Georg von Ole bekam Recht; der Kamp blieb verkauft, was die Fabrys
schließlich 1669 anerkennen mußten. Einige Jahre später (vor 1680) dürfte
von Ole seiner Schwester und seinem Schwager das Rittergut erblich
überlassen haben, es fand sich nämlich 1694 nachweislich in deren Besitz,
d.h. nun in bürgerlichen Händen.
4 Sö., 3 Tö.

Quelle Die Stelborner Klippen, Leander Schulte, 2012